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Erhöhung des Stammkapitals

Die Entscheidung über eine Erhöhung des Stammkapitals gehört in die Kompetenz der Gesellschafterversammlung bei mehreren Gesellschaftern oder des Alleingesellschafters, falls die GmbH nur einen Gesellschafter hat. Den Antrag auf Änderung reicht der Geschäftsführer der GmbH innerhalb von 30 Tagen ab dem im Beschluss angegebenen Tag ein. Die neue Einlage kann als Geld- oder Sacheinlage erfolgen. Die Gesellschafter haben ein Vorrecht auf die Übernahme der Verpflichtung zu einer neuen Einlage. Weiterhin müssen die Höhe der ursprünglichen und der neuen Einlagen der Gesellschafter und die Art und Zeit ihrer Einzahlung angeführt werden und es muss eine Erklärung des Geschäftsführers über die Änderung des Umfangs der Einzahlung des Stammkapitals und der Einlagen der Gesellschafter nach der Erhöhung des Stammkapitals beigefügt werden.

Alle für die Erhöhung des Stammkapitals notwendigen Dokumente werden von erfahrenen Rechtsanwälten aus der Partner-Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet, die über die entsprechende Ausbildung und Praxis im Handelsrecht verfügen. Vertraglich garantieren wir die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft im Handelsregister innerhalb einer Frist von 21 Arbeitstagen.

Der Preis von 218 € für die Erhöhung des Stammkapitals enthält Folgendes:

Kostenlose rechtliche Beratung gemeinsam mit der Vorbereitung aller notwendigen Dokumente, die zur Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals ins Handelsregister notwendig sind

Komplette Kommunikation mit den Behörden

Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung, Übernahme der Bestätigung über die Ausführung der Eintragung der Änderung und Abholen des Handelsregisterauszugs

Gerichtsgebühr

Meldung der Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals beim Finanzamt

Notwendige Schritte:

  • Füllen Sie das Bestellformular aus und senden Sie es uns zu oder rufen Sie uns unter +421 908 771 772 an.
  • Wir senden Ihnen ein Verzeichnis der Angaben zu, die wir zur Vorbereitung der Dokumente brauchen.
  • Nach dem Erhalt der notwendigen Angaben bereiten wir alle Dokumente vor, die wir Ihnen zur Unterzeichnung zusenden.
  • Wir gewährleisten die Eintragung der Änderungen ins Handelsregister und melden die Änderungen bei den Behörden.
  • Sie erhalten den Handelsregisterauszug mit den aktuellen Angaben gemeinsam mit der Rechnung.

In Anlehnung an das Gesetz über die Rechtsanwaltschaft Nr. 586/2003 Slg. wird diese Dienstleistung nicht direkt von unserem Unternehmen erbracht, sondern mittels einer kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei. Diese Dienstleistung wird Ihnen direkt von der Rechtsanwaltskanzlei erbracht, welche diese auch direkt in Rechnung stellt, dies läuft nicht über unser Unternehmen. Die auf unserer Website angeführten Preise wurden vom Rechtsanwalt selbst festgelegt und sind endgültig. Unser Unternehmen stellt nur die Zusammenarbeit her.

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