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Änderung des Sitzes der Gesellschaft

Für eine Änderung des Sitzes der Gesellschaft entscheiden sich Unternehmer oft aus praktischen Gründen bei einem privaten Umzug, aber auch wegen repräsentativerer Räume oder aus Personalgründen. Wenn Sie zukünftig eine potenzielle Änderung des Sitzes der Gesellschaft vermeiden möchten, besteht die Möglichkeit, einen virtuellen Sitz auszuwählen.

Wenn eine Gesellschaft zwei oder mehr Gesellschafter hat, ist zu dieser Änderung das Protokoll der Gesellschafterversammlung notwendig. Wenn sie nur einen hat, genügt dessen Beschluss. Außerdem sind die Zustimmung der Eigentümer der Immobilie und der aktuelle Auszug aus der Eigentumsurkunde notwendig. Alle für die Änderung des Sitzes der Gesellschaft notwendigen Dokumente werden von erfahrenen Rechtsanwälten aus der Partner-Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet, die über die entsprechende Ausbildung und Praxis im Handelsrecht verfügen. Vertraglich garantieren wir die Änderung des Sitzes der Gesellschaft im Handelsregister innerhalb einer Frist von 21 Arbeitstagen.

Der Preis von 218 € für die Änderung des Sitzes der Gesellschaft enthält Folgendes:

Kostenlose rechtliche Beratung gemeinsam mit der Vorbereitung aller notwendigen Dokumente, die zur Änderung des Sitzes der Gesellschaft im Handelsregister notwendig sind

Komplette Kommunikation mit den Behörden

Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung, Übernahme der Bestätigung über die Ausführung der Eintragung der Änderung und Abholen des Handelsregisterauszugs

Gerichtsgebühr

Meldung der Eintragung der Änderung des Sitzes beim Finanzamt

Notwendige Schritte:

  • Füllen Sie das Bestellformular aus und senden Sie es uns zu oder rufen Sie uns unter +421 908 771 772 an.
  • Wir senden Ihnen ein Verzeichnis der Angaben zu, die wir zur Vorbereitung der Dokumente brauchen.
  • Nach dem Erhalt der notwendigen Angaben bereiten wir alle Dokumente vor, die wir Ihnen zur Unterzeichnung zusenden.
  • Wir gewährleisten die Eintragung der Änderungen ins Handelsregister und melden die Änderungen bei den Behörden.
  • Sie erhalten den Handelsregisterauszug mit den aktuellen Angaben gemeinsam mit der Rechnung.

In Anlehnung an das Gesetz über die Rechtsanwaltschaft Nr. 586/2003 Slg. wird diese Dienstleistung nicht direkt von unserem Unternehmen erbracht, sondern mittels einer kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei. Diese Dienstleistung wird Ihnen direkt von der Rechtsanwaltskanzlei erbracht, welche diese auch direkt in Rechnung stellt, dies läuft nicht über unser Unternehmen. Die auf unserer Website angeführten Preise wurden vom Rechtsanwalt selbst festgelegt und sind endgültig. Unser Unternehmen stellt nur die Zusammenarbeit her.

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