Änderung des dauerhaften Aufenthalts
Den Antrag auf Änderung des dauerhaften Aufenthalts im Handelsregister der Slowakischen Republik muss für eine GmbH immer der Geschäftsführer der Gesellschaft als ihr Statutarorgan unterzeichnen. Wenn es sich um eine Änderung des dauerhaften Aufenthalts eines Gesellschafters handelt, ist auch noch ein Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag notwendig, in dem ebenfalls die Adressen der Gesellschafter aufgelistet sind.
Alle für die Änderung der dauerhaften Adresse notwendigen Dokumente werden von erfahrenen Rechtsanwälten aus der Partner-Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet, die über die entsprechende Ausbildung und Praxis im Handelsrecht verfügen. Vertraglich garantieren wir die Änderung des dauerhaften Aufenthalts im Handelsregister innerhalb einer Frist von 21 Arbeitstagen.
Der Preis von 218 € für die Änderung des dauerhaften Aufenthalts enthält Folgendes:
Notwendige Schritte:
- Füllen Sie das Bestellformular aus und senden Sie es uns zu oder rufen Sie uns unter +421 908 771 772 an.
- Wir senden Ihnen ein Verzeichnis der Angaben zu, die wir zur Vorbereitung der Dokumente brauchen.
- Nach dem Erhalt der notwendigen Angaben bereiten wir alle Dokumente vor, die wir Ihnen zur Unterzeichnung zusenden.
- Wir gewährleisten die Eintragung der Änderungen ins Handelsregister und melden die Änderungen bei den Behörden.
- Sie erhalten den Handelsregisterauszug mit den aktuellen Angaben gemeinsam mit der Rechnung.
In Anlehnung an das Gesetz über die Rechtsanwaltschaft Nr. 586/2003 Slg. wird diese Dienstleistung nicht direkt von unserem Unternehmen erbracht, sondern mittels einer kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei. Diese Dienstleistung wird Ihnen direkt von der Rechtsanwaltskanzlei erbracht, welche diese auch direkt in Rechnung stellt, dies läuft nicht über unser Unternehmen. Die auf unserer Website angeführten Preise wurden vom Rechtsanwalt selbst festgelegt und sind endgültig. Unser Unternehmen stellt nur die Zusammenarbeit her.