Änderung des Geschäftsführers
Zur Änderung des Geschäftsführers als Statutarorgan einer GmbH ist zuerst die Abberufung des alten und die Ernennung des neuen Geschäftsführers durch die notwendigen Verfahren seitens des / der Gesellschafter der Gesellschaft notwendig.
Alle für die Änderung des Geschäftsführers notwendigen Dokumente werden von erfahrenen Rechtsanwälten aus der Partner-Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet, die über die entsprechende Ausbildung und Praxis im Handelsrecht verfügen. Vertraglich garantieren wir die Änderung des Geschäftsführers der Gesellschaft im Handelsregister innerhalb einer Frist von 21 Arbeitstagen.
Die Eintragung einer Änderung des Geschäftsführers oder Prokuristen der Gesellschaft ins Handelsregister der Slowakischen Republik für 218 € enthält:
Reihenfolge der Schritte:
- Füllen Sie das Bestellformular aus und senden Sie es uns zu oder rufen Sie uns unter +421 908 771 772 an.
- Wir senden Ihnen ein Verzeichnis der Angaben zu, die wir zur Vorbereitung der Dokumente brauchen.
- Nach dem Erhalt der notwendigen Angaben bereiten wir alle Dokumente vor, die wir Ihnen zur Unterzeichnung zusenden.
- Wir gewährleisten die Eintragung der Änderungen ins Handelsregister und melden die Änderungen bei den Behörden.
- Sie erhalten den Handelsregisterauszug mit den aktuellen Angaben gemeinsam mit der Rechnung.
In Anlehnung an das Gesetz über die Rechtsanwaltschaft Nr. 586/2003 Slg. wird diese Dienstleistung nicht direkt von unserem Unternehmen erbracht, sondern mittels einer kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei. Diese Dienstleistung wird Ihnen direkt von der Rechtsanwaltskanzlei erbracht, welche diese auch direkt in Rechnung stellt, dies läuft nicht über unser Unternehmen. Die auf unserer Website angeführten Preise wurden vom Rechtsanwalt selbst festgelegt und sind endgültig. Unser Unternehmen stellt nur die Zusammenarbeit her.